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Anflugverfahren „Steeper Approach"

von Albert Ebhart

Zur 260. Sitzung der FLK gab es bedauerlicherweise keine Pressemitteilung, da es nach Aussage von Frau Wollert nichts Nennenswertes zu berichten gab.

Zum Anflugverfahren „Steeper Approach„ wurden die beigefügten Dokumente veröffentlicht. Bemerkenswert ist das Schreiben der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Diese hat im Westen eine vergleichbare Fluglärmsituation, wie unsere Region im Osten ertragen muss.

Anflugverfahren „Steeper Approach“: nach diesem Anflugverfahren soll eine möglichst lange Flugphase mit einem steilen Anfluggleitwinkel von 4,49 Grad geflogen werden, um zum spätmöglichsten Zeitpunkt in den Endanflug auf dem Instrumentenlandesystem zu gehen, dann mit einem Anfluggleitwinkel von ca. 3 bis 3,2 Grad.

Dieses Anflugverfahren hat den Vorteil, dass sich Flugzeuge bis ca. 32 Kilometer vor dem Flughafen Frankfurt in einer Höhe von 2438 Metern – d.h. ca. 915 Meter mehr als beim Standard-Anflug – befinden. Die Maschine sinkt dann in einem Winkel von 4,49 Grad (anstelle der üblichen 3 Grad). Nur für den finalen Teil der Landung, ab etwa neun Kilometern vor dem Flughafen, kehrt das Flugzeug in den Winkel von 3 bzw. 3,2 Grad zurück, vgl. Präsentation „Steeper Approach“, Seite 4.

Mit dem Anflugverfahren „Steeper Approach“ werden Gemeinden, die mehr als zehn Kilometer von der Landebahn entfernt liegen, fluglärmentlastet. Das Anflugverfahren wurde bei den ersten Tests im Flugsimulator sowie bei den durchgeführten Versuchsflügen im Oktober 2013 als fliegerisch sicher bewertet.

Mit folgenden Link können Sie das Anschreiben von Herrn Pohl an die Fluglärmkommission aufrufen:

 

Mit folgenden Link können Sie die Präsentation „Steeper Approach aufrufen:

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