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Anschreiben Parlamentskreis Fluglärm, Deutscher Bundestag

von Albert Ebhart

Mit folgenden Anschreiben wurde der Parlamentskreis Fluglärm (Deutscher Bundestag) über die aktuelle Fluglärmsituation in unserer Region informiert:

 

Autor: Herr Dr. Hackenberg, BI Bayerischer Untermain - Ein Himmel ohne Höllenlärm

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wenn man vom Fluglärm betroffen ist und außerhalb der Lärmschutzzonen lebt, ist es nicht nachvollziehbar warum die Bundesregierung dem Schallschutz an der Quelle kaum Bedeutung beimisst.

 

In den Gebieten um den Frankfurter Flughafen, die außerhalb der Lärmschutzzonen liegen, d. h. weiter als ca. 20 km vom Flughafen entfernt sind, kann der Fluglärm nur durch Maßnahmen an den Flugzeugen und durch leise, international erprobte Anflugverfahren reduziert werden.

 

Durch das von der DFS betriebene Baseline Landeverfahren werden die Gebiete östlich und westlich des Flughafen bis in eine Entfernung von 50 km durch Landeanflüge verlärmt. Hinzu kommt die Verlärmung in gleich großer Entfernung durch das von den Fluggesellschaften angewandte Flachstartverfahren.

 

Zu dem Thema Fluglärm durch Landeverfahren liegt Frau Groden-Kranich bereits meine Stellungnahme vor. Der Titel lautet: Kommentar zur Stellungnahme der ADF vom 18.05.2018 zum Entwurf des Fluglärmberichts vom 4.4.2018 des Bundesumweltministeriums. Wie nötig es ist, den aktiven Schallschutz durchzusetzen, zeigt ein Beispiel das die Region Bayerischer Untermain betrifft.

 

Das Expertengremium Aktiver Schallschutz (EXPASS) im Forum Flughafen und Region meint, dass die zwischen Frankfurt und Offenbach verlaufende Abflugroute 07-Nord-lang entlastet werden muss und macht dazu folgenden Vorschlag, ich zitiere aus dem Bericht des Expertengremiums Aktiver Schallschutz (www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Massnahmenprogramm_Aktiver_Schallschutz.pdf)

"Ziel der neuen Variante ist es, bei Betriebsrichtung 07 bis zu 20 Großraumflugzeuge pro Tag mit Flugzielen im Osten von der Abflugstrecke 07-Nord -lang (MARUN/TOBAK/BIBTI D) auf die bereits bestehende Abflugstrecke 07-Ost (SULUS D) zu verlagern. Eine Verlagerung von mehr als 20 Flugzeugen ist aktuell nicht möglich, da die SULUS-Abflugstrecke eine der bei Ostbetrieb am stärksten genutzten Strecken ist. Daher wurden bewusst besonders laute Großraumflugzeuge für die Verlagerung ausgewählt. Aufgrund ihres lärmverlagernden Charakters erhalten Vertreter und Anwohner der be- und entlasteten Gemeinden die Möglichkeit, diese Maßnahme im Rahmen der lokalen Konsultation gemeinsam zu diskutieren."

 

Die Abflugstrecke 07 Ost (SULUS D) führt nach einer kurzen Strecke über Hessen über den Bayerischen Untermain, unter dieser Route liegen u. a. die Stadt Alzenau und der Markt Mömbris.

 

Damit wird die Fluglärmverlagerung, von einer weniger belasteten Abflugstrecke auf eine ohnehin schon hochbelastete Abflugstecke über Bayern, als aktiver Fluglärmschutz verkauft. Und dieser sollen laut Vorschlag EXPASS die Neubetroffenen in einem Konsultationsverfahren vorab zustimmen. Man fragt sich, ist dies Hilflosigkeit oder Zynismus, zumal es eine Lösung für beide Abflugstrecken gäbe durch die Einführung des Steilstartverfahrens.

In dem 13-köpfigen Gremium EXPASS sind nur die Hessische Landesregierung mit 3 Mitgliedern und die Stadt Frankfurt mit einem Mitglied vertreten. Obwohl dieses Gremium über Fluglärm in Bayern und RPL entscheidet, sind beide Länder nicht vertreten.

 

In den Vorschlägen zur Verlagerung von Fluglärm, steckt schon das Eingeständnis, dass Fluglärm gesundheitsschädlich und unzumutbar ist und es stellen sich Fragen:

  • Kann in einem Rechtsstaat das Einhalten von Grundrechten von der Siedlungsdichte abhängig gemacht werden?
  • Bedeutet die Verlagerung von Fluglärm in weniger dicht besiedelte Regionen die Selektion einer Minderheit, deren Gesundheit dem wirtschaftlichen Erfolg geopfert werden soll?
  • Soll die Mehrheit zwecks Machterhalt der Regierenden geschont werden?
  • Geradezu abenteuerlich ist die Erwartung, dass die Betroffenen dem auch noch vorab zustimmen sollen. Sollen damit Proteste, wenn der Fluglärm entgegen geschönten Prognosen unerträglich wird, schon im Keim erstickt werden.? Denn dann heißt es sicher: "Ihr habt ja zugestimmt."
  • Wo bleibt das Vorsorgeprinzip als Leitlinie für politisches Handeln, wenn es um die Gesundheit geht? Statt dessen wurden die Bewohner -  auch Kinder und Kranke -einer ganzen Region  zwangsweise zu Probanden für jahrelange Untersuchungen der Lärmauswirkungen gemacht und dann die nicht genehmen Ergebnisse der NORAH-Studie schön geredet und negiert.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie den aktiven Fluglärmschutz im Rahmen der anstehenden Gesetzgebung angemessen zu berücksichtigen.

 

Johannesberg, den 12.02.2019

 

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