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Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000

von Albert Ebhart

Autor: Thomas Scheffler, Bündnissprecher

Die Hessische Landesregierung hat den Entwurf für die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Hessen 2000 vorgelegt. Der LEP bestimmt die Regionalplanung bis auf die Ebene der kommunalen Planung hessischer Städte und Gemeinden. Der Entwurf liegt noch bis zum 17.07.2017 aus und bis zum Monatsende besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Das BBI Bündnis der Bürgerinitiativen hat zu den flughafenspezifischen Passagen Stellung genommen. Wesentliche Kritikpunkte sind:

Die Bedeutung des Frankfurter Flughafens wird maßlos überzeichnet. Aufgabe des Frankfurter Flughafens muss die Befriedi­gung der geschäftlichen und touristischen Reisebedürf­nisse der Region sein. In der Begründung führt die Landesregierung einen „liberaliserten“ Luftverkehr an. Gemeint ist wohl eher die Zunahme der verantwortungs- und rücksichtslosen Billigfliegerei. Die Änderung der Fraport-Geschäftspolitik ist als unerwünscht abzulehnen und darf nicht durch den LEP sanktioniert werden.

Die zum Schutz der Bevölkerung eingerichteten Siedlungsbeschränkungsgebiete sollen verkleinert werden, d.h. mehr Menschen als bisher dürfen der Fluglärmbelastung ausgesetzt werden. Angesichts der alarmierenden Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung auf die Gesundheit der Bevölkerung ist eine Ausweitung – und nicht eine Reduzierung – der Siedlungsbeschränkungen geboten. „Wir verkennen nicht den Siedlungsdruck im Rhein-Main-Gebiet, jedoch würde eine Begrenzung der Flugbewegungen auf jährlich 380.000 ebenso zur angestrebten Verkleinerung der Beschränkungsgebiete führen und für mehr Menschen ein weniger belastetes Siedlungsgebiet schaffen.“ so Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen.

Im LEP soll das sogenannte Lärmobergrenzen-Modell des Wirtschaftsministeriums verankert werden. „Das schon jetzt zu hohe Lärmniveau wird noch steigen, nur unzureichend begrenzt auf einen Wert unterhalb der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Größenordnung. Das Modell bedeutet bestenfalls eine Begrenzung der verlärmten Fläche in der Zukunft, ist jedoch kein Konzept zur Lärmminderung. Den Menschen im Rhein-Main-Ballungsraum wird mit diesem Modell nicht geholfen.“ so Thomas Scheffler.

„Insgesamt ein sehr unbefriedigender Entwurf, der auch in den betroffenen Kommunen sehr kritisch gesehen wird. Es besteht ein erheblicher Bedarf an Nachbesserungen.“ so Thomas Scheffler abschließend.

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