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Fluglärm ist ein Gesundheitsrisiko für das gesamte Rhein-Main-Gebiet – Reduzierung der Zahl der Flugbewegungen und ein Nachtflugverbot von 22-6 Uhr sind zwingend notwendig!

von Albert Ebhart

Autor: Knut Dörfel im Auftrag des Teams der Sprecherinnen und Sprecher des BBI, 23.11.2023

 

Das von der "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen" am 16.11. vorgestellte Gutachten zu den neuesten Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung beweist einmal mehr, dass der Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet bereits heute unerträgliche Ausmaße angenommen hat und die Gesundheit der Bevölkerung massiven Risiken aussetzt. Die von den Wissenschaftlern berechneten Auslöse-Schwellen für den Tag- und Nachtlärm, oberhalb derer zwingend Maßnahmen zum Schutz der Menschen ergriffen werden müssen, werden in einem Bereich von Hanau bis Mainz und von Frankfurt bis Darmstadt überschritten. Die vorgelegten Ergebnisse, die die bereits im Fluglärmbericht 2017 des Umweltbundesamtes enthaltenen Abschätzungen in vollem Umfang bestätigen und weiter wissenschaftlich untermauern, lassen nur einen möglichen Schluss zu:

Einen Mega-Hub im Rhein-Main-Gebiet darf es nicht geben! Er ist nicht zu verantworten. Der Flughafen muss auf eine Größe zurückgefahren werden, die die schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner und das Klima radikal reduziert!

Erste notwendige Schritte dazu sind:

Konsequente Einführung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes wie dem Continuous Descent Approach, auch wenn sie die Kapazität des Flughafens einschränken.

Eine Absenkung der Grenzwerte im Fluglärmschutzgesetz und eine Neuberechnung der Lärmschutzbereiche, um den passiven Schallschutz dort, wo auf absehbare Zeit keine gesundheitsförderlichen Bedingungen erreicht werden können, zu stärken.

Nachtflugverbot von 22:00-6:00 Uhr

Verbot von Kurzstreckenflügen und Privatjets

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