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Information: Bau der 3. Piste am Flughafen Wien vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt

von Albert Ebhart

Das folgende Informationsschreiben möchten wir Ihnen nicht vorenthalten:

Autoren: Frau Dr. Susanne Heger und Frau Dr. Jutta Leth

 

Liebe VertreterInnen von Bürgerinitiativen,

Liebe Freunde von Taming Aviation,

Wir können es fast nicht glauben, aber es ist so:

Der Kampf gegen den Bau der 3. Piste am Flughafen Wien beim Bundesverwaltungsgericht ist gewonnen.

Und hier das Erkenntnis des BVwG zu GZ W109 2000179-1/291E  (128 Seiten!) im Kern:

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Der Antrag der erst- und der zweitmitbeteiligten Partei [Flughafen Wien AG und Land Niederösterreich] zu Errichtung und Betrieb des Vorhabens „Parallelpiste 11R/29L“ samt „Verlegung der Landesstraße B 10“ wird abgewiesen.

Das öffentliche Interesse an der Errichtung der dritten Piste ist somit überwiegend nicht gegeben. Der Antrag der mitbeteiligten Parteien ist daher insgesamt abzuweisen.

Die Revision […] ist nicht zulässig.

Der Vollständigkeit halber muss angemerkt werden, dass die außerordentliche Revision zulässig ist. Der Flughafen Wien und das Land Niederösterreich werden es aber nicht leicht haben, denn das Bundesverwaltungsgericht hat seine Erwägungen, warum eine ordentliche Revision nicht zulässig ist, klar dargelegt.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre überglücklichen

Dr. Susanne Heger und Dr. Jutta Leth

Initiatorinnen von Taming Aviation

 

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