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Koalitionsvertrag: Abschnitt „Luftverkehr“

von Albert Ebhart

Nachfolgend lesen Sie einen Auszug des Koalitionsvertrages, der den Abschnitt „Luftverkehr“ berücksichtigt. Interessant ist unter anderem die Beschreibung zur "Abschaffung der Luftverkehrsabgabe" (siehe Satz 2). Der Abschnitt „Lärmschutz und Bürgerbeteiligung“ legt bedauerlicherweise keine konkreten Maßnahmen fest.

Den vollständigen Koalitionsvertrag können Sie unter folgenden Link nachlesen:

http://dynamic.faz.net/download/2018/koalitionsvertrag.pdf

 

Auszug Koalitionsvertrag:

Luftverkehr

Wir wollen faire Rahmenbedingungen im Einklang mit europäischen und internationalen Regelungen für die Luftverkehrswirtschaft. Dazu gehören die Umsetzung des Luftverkehrskonzeptes, die Entlastung unserer Flughäfen und Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten. Damit haben wir bereits im letzten Jahr begonnen. Bedarfsgerechte Kapazitätserweiterung der Flughäfen muss auch in Zukunft möglich sein. Die Luftverkehrswirtschaft ist aufgefordert, den durch Emissionen verursachten Nachteilen wirksam zu begegnen. Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Daher soll der Staat mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen. Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und -verteilung für die Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten.

Wir befürworten den Beschluss zur weltweiten Einführung des Klimaschutzinstruments CORSIA durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ab 2020. Innovative Luftverkehrstechnologien werden wir fördern. Wir werden uns national, europäisch und international dafür einsetzen, dass die Emissionen des Luft- und insbesondere Seeverkehrs gesenkt werden und beide Sektoren zu den internationalen Klimazielen beitragen. Den Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug des Luftfahrtforschungsprogramms (LUFO) wollen wir weiter ausbauen und mehr finanzielle Mittel zur Verbesserung der Erforschung und Erprobung alternativer Treibstoffe im Luftverkehr bereitstellen, dazu gehört auch die Ausstattung von Flughäfen mit Landstrom. Für den Luftverkehr wollen wir die Forschung und Entwicklung zur Herstellung und Nutzung von alternativen, strombasierten Kraftstoffen vorantreiben und fördern.

Wir wollen die industriepolitische Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Luftfahrt und Gewerkschaften zur Stärkung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland institutionalisieren und mit einer regelmäßigen Bund Länder-Konferenz begleiten. Sicherheit der Menschen muss auch bei zunehmender kommerzieller und privater Nutzung von Drohnen gegeben sein. Den rechtlichen Rahmen werden wir weiter. Wir setzen dabei insbesondere auf eine Registrierungspflicht, vereinfach Zulassungsverfahren und technische Neuerungen (z. B. Geofencing). Wir wollen auf die Deutsche Flugsicherung einwirken, die Treibstoffschnellablässe zeitnah auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Wir halten an der Beteiligung des Bundes am Flughafen Köln-Bonn fest. Alle Beteiligten sind aufgefordert, an einer zügigen Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens BER mitzuwirken.

Wir werden die Genehmigungsdauer für Ein- und Ausflüge von Ad-hoc- Frachtchartern deutlich verkürzen. Hierfür werden wir das Luftfahrtbundesamt stärken. Für den Flughafen Leipzig-Halle wollen wir die Frachtfluglanderechte erweitern und diesen generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufnehmen.

 

Lärmschutz und Bürgerbeteiligung

Lärm ist in unserem dichtbevölkerten Land ein großes Problem. Den durch Mobilität verursachten Lärm wollen wir deutlich reduzieren. Wir werden die Bürger frühzeitiger bei Verkehrsprojekten beteiligen und eine Gesamtlärmbetrachtung einführen. Wir werden ein verkehrsträgerübergreifendes Lärmkonzept erstellen. Wir wollen die ausreichende Finanzausstattung des Lärmsanierungsprogramms.

Die Verschärfung der Lärmzulassungsgrenzwerte für neue Flugzeuge auf internationaler Ebene (ICAO) befürworten

Wir wollen zusätzliche Mittel für die Forschung und Entwicklung neuer lärmarmer Technologien wie für emissionsarme Flugzeugtriebwerke bereitstellen. Für die Festlegung der Flugrouten setzen wir auf eine verbesserte Transparenz in den Verfahren. Dabei ist entscheidend, frühzeitig die betroffenen Menschen zu informieren und in einen Dialogprozess mit allen Beteiligten einzubinden. Die Fluglärmkommissionen werden wir in ihrer Arbeit unterstützen. Die bestehenden Nachtflugverbote bleiben erhalten.

Wir wollen im Luftverkehr die zügige Umsetzung lärmarmer Flugverfahren vorantreiben und Anreize für den Einsatz leiserer Flugzeuge setzen. Bei allen Planungen an Flughafenstandorten müssen die Bürger frühzeitig einbezogen werden. Dabei ist auf die Nachtruhe für die Bevölkerung rund um den Flughafen in den Verfahren nach dem Luftverkehrsgesetz weiterhin in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Die Lärmgrenzwerte für den Schutz der Menschen rund um die Flughäfen werden wir nach den gesetzlichen Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik überprüfen und weiterentwickeln.

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