Sie befinden sich hier:

Landesgesetz zur Arbeit der Fluglärmkommission

von Albert Ebhart

Information der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen und der Kommission zur Abwehr des Fluglärms (Flughafen Frankfurt am Main)

Der Hessische Landtag hat am 24.5.2023 das erste Landesgesetz zur Arbeit der Fluglärmkommission verabschiedet. Mit dem Gesetz wird die am Standort Frankfurt seit über 10 Jahren bestehende Unabhängigkeit der Kommission gesetzlich manifestiert.

Hessen ist damit ein weiteres Mal Vorreiter im Bereich des Fluglärmschutzes. Die Frankfurter Fluglärmkommission war im Jahr 1966 die erste Institution des runden Tisches und stand Pate für die fünf Jahre später folgende bundesgesetzliche Vorgabe für alle größeren Flughäfen bundesweit.

Nähere Informationen zum Gesetz entnehmen Sie bitte der PM des HMWEVW und dem Gesetzestext: https://wirtschaft.hessen.de/presse/fluglaermkommissionsgesetz-verabschiedet

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Was ist die Summe aus 6 und 1?