Mehr Lärmschutz durch neues Gesetz?
von Albert Ebhart
Autor: BBI
Anmerkung: Der Artikel wurde etwas angepasst, den vollständigen Text können Sie unter folgendem Link nachlesen: www.bi-fluglaerm-raunheim.de
Als das novellierte Fluglärmschutzgesetz 2007 verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber der Bundesregierung aufgegeben, alle 10 Jahre zu berichten ob das Gesetz seinen Zweck erfüllt. Im nächsten Jahr ist daher der erste Bericht fällig.
Aus diesem Anlass hat das Rhein-Main-Institut, unterstützt von der Initiative "Zukunft Rhein-Main", zu einem Wissenschaftsforum eingeladen. Ziel war es, den "aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung" zusammenzufassen und daraus "Schlussfolgerungen" für "gesetzgeberische Vorgaben für Fluglärmgrenzen" zu ziehen.
Den Auftakt machte der Frankfurter OB Herr Feldmann, dessen Grußwort einen zwiespältigen Eindruck hinterließ. Positiv war seine Betonung des Prinzips "Gesundheit geht vor Profit" und daraus abgeleitet die Forderung, dass die geplante Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt, den Deckel bei der jetzigen Lärmbelastung setzen und dafür sorgen müsse, dass es künftig leiser wird. Herr Feldmann äußerte sogar "dafür müssten auch Betriebsbeschränkungen möglich sein". Er erweckte dabei allerdings auch die Illusion, als könne oder wolle die aktuelle Frankfurter Stadtregierung bestehend aus CDU, SPD und Grünen für so etwas eintreten.
Im zweiten Teil seiner Rede kritisierte er den Flughafen allerdings aus einem ganz anderen Blickwinkel. Er benutzte das Schlagwort von der "Shopping Mall mit Kerosin-Tankstelle", um sich zu beschweren. Das Shopping auf dem Frankfurter Flughafen sei nicht effektiv genug organisiert und er lobte die EU-Kommission - allen voran den deutschen Kommissar Herr Oettinger - für ihre Luftfahrtstrategie. Diese müsse dafür Sorge tragen, dass Frankfurt keine Marktanteile an die Konkurrenz in der Türkei und am Golf verliert.
Im Anschluss des Redebeitrags von Herrn Feldmann fassten fünf Lärmwirkungsforscher die Forschungsergebnisse der letzten Jahre über die "Erkenntnisse der Auswirkung von Fluglärm auf die Gesundheit der Menschen" zusammen. Es bestand große Einigkeit darüber, dass das gegenwärtig erreichte Schutzniveau gesundheitliche Schädigungen nicht verhindert und erst recht nicht vor "erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen" schützt.
Die Vielzahl von Einzelfakten die vorgetragen wurden, lässt sich an dieser Stelle nicht vollständig wiedergeben. Besonders interessant ist jedoch die von mehreren Referenten gezogene Schlussfolgerung, dass der äquivalente Dauerschallpegel in seiner bisherigen Form alleine kein geeignetes Maß für die vorhandene Belastung sein kann und die Häufigkeit von Fluglärmereignissen stärker mit einbezogen werden müsse.
Bei aller Einigkeit gab es allerdings auch Meinungsdifferenzen. So kritisierte Herr Prof. Münzel aus Mainz den ebenfalls anwesenden Leiter der NORAH-Studie, Herrn Prof. Guski, mit deutlichen Worten für den geduldeten Missbrauch der Ergebnisse seiner Studie und die immer weitere Verzögerung der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Grundlagen.
Herr Myck vom Umweltbundesamt stellte den Prozess der Evaluation des Gesetzes dar und erläuterte die beiden Forschungsaufträge, die an das Öko-Institut vergeben wurden und zu denen bereits ein Bericht vorliegt, sowie eigene Aktivitäten. Er versicherte, dass das Umweltbundesamt alle Anregungen von Beteiligten in seinen Bericht einfließen lassen werde und rief dazu auf, von dieser Möglichkeit regen Gebrauch zu machen. Herr Prof. Lercher beschrieb den ebenfalls gerade stattfindenden Prozess des Updates der WHO-Fluglärmrichtlinie, und Rechtsanwältin Frau Heß aus Leipzig fasste in einem Beitrag zusammen, was aus ihrer Sicht mindestens in die anstehende Novellierung einfließen müsste.
Man hätte mit dem Gefühl nach Hause gehen können, dass hier einiges in Bewegung ist - wären da nicht die häufigen Hinweise gewesen, dass auch ein noch so guter Vorschlag des Umweltbundesamts, der immerhin möglich erscheint, noch durch den Filter des zuständigen Umweltministeriums, die Ressort-Abstimmung mit dem Verkehrs-, dem Wirtschafts- und den anderen Bundesministerien und letztlich durch Bundestag und Bundesrat muss. Und aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus ergibt sich das ungute Gefühl, dass auf diesem Weg der Einfluss der Luftverkehrslobby immer entscheidender werden wird - es sei denn, der politische Druck durch die Fluglärm-Betroffenen wird wesentlich größer, als er zurzeit ist.
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