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Pressemitteilung der Bürgerinitiative Luftverkehr Offenbach

von Albert Ebhart

Die Bürgerinitiative Luftverkehr Offenbach veröffentlichte am 25.7.2016 folgende Pressemitteilung:

Die Fraport AG fordert mehr Ausnahmen vom Nachtflugverbot, weil angesichts der Unwetter am 21.7.2016 25 Flugzeuge nach 24 Uhr keine Starterlaubnis erhielten.

Es sei daran erinnert, dass in der Zeit von 23:00 bis 5:00 Uhr nach dem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Planfeststellungsbeschluss keine geplanten Flüge mehr stattfinden dürfen; Ausnahmen gibt es nur in Notfällen und in der Zeit von 23:00 bis und 24:00 Uhr im Wege der Sondererlaubnis nach einer Einzelfallprüfung. Am vergangenen Freitag erhielten 76 Maschinen eine solche Ausnahmegenehmigung. Weitere 25 Fluggeräte waren bis 24 Uhr nicht startbereit und mussten daher am Boden bleiben. Natürlich war es für die gestrandeten Fluggäste nicht angenehm, ihren Flug auf den nächsten Tag verschieben zu müssen. Genauso wenig angenehm ist es aber für die fluglärmgeplagten Anwohner, nach 23:00 Uhr, aber erst recht noch nach Mitternacht, weiteren Fluglärm ertragen zu müssen.

Wenn die Fraport AG diesen Vorfall zum Anlass nimmt, ein "flexibleres Nachtflugverbot" zu fordern, so stellt sie sich damit eindeutig gegen geltende Gesetzeslage. Das Unternehmen hatte im Planfeststellungsverfahren vorgetragen, mit der neuen – inzwischen längst in Betrieb genommenen – Landebahn könne sie 126 Flugbewegungen pro Stunde abwickeln. Offenbar stimmt dies gar nicht, denn man war dort nur in der Lage, in der Zeit von 23-24 Uhr 76 Maschinen starten zu lassen. Darüber hinaus ist zu bemerken, dass der Flugplan in der Zeit bis 22:00 Uhr, also dem planmäßigen Beginn des Nachtflugverbots für startende Flugzeuge, wohl so eng "gestrickt" ist, dass schon geringe Verzögerungen zu Ausnahmegenehmigungen führen müssen. Es werden nämlich in den Stunden von 20 – 22 Uhr Flugbewegungen über die verlässliche Kapazität hinaus geplant. Betrachtet man andere Verkehrsträger, wie etwa Bus, Bahn und PKW, so sind auch deren Passagiere bei Unwetter betroffen und müssen Verzögerungen bei Reisen hinnehmen. Wieso dies ausgerechnet für Fluggäste ausgeschlossen sein soll, ist nicht einsichtig.

Vielmehr versucht die Fraport AG zum wiederholten Male, ihre eigenen (wirtschaftlichen) Interessen über die der vielen Zehntausenden schlafbedürftigen Anrainern des Flughafens zu stellen und verbrämt dies mit der Fürsorge für eine weitaus geringere Zahl von Flugpassagieren.

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