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Pressemitteilung: Nach fünf Wochen: Volksbegehren gegen 3. BER-Startbahn zuversichtlich

von Albert Ebhart

Die am Freitag bekannt gegebenen aktuellen Eintragungszahlen für das Volksbegehren gegen die 3. BER-Startbahn entsprechen den Erwartungen der Initiatoren. Seitens der Kampagne ist man zuversichtlich, die notwendigen 80.000 Unterschriften zu erreichen. Bislang haben knapp 10.000 Brandenburger das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt.
 
Inzwischen hängen die Plakate nahezu flächendeckend in der betroffenen Region. Die komplizierte und kleinteilige Genehmigung erschwerte die Straßenplakatierung unnötig. Selbst zum gegenwärtigen Zeitpunkt hätten noch nicht alle Gemeinden die Erlaubnis erteilt. In einigen Orten wurde wegen zu hoher Gebühren ganz auf die Plakatierung verzichtet.
 
Nach praktisch fünf Wochen Präsenz auf der Straße sei das Anliegen des Volksbegehrens inzwischen jedoch in der Bevölkerung bekannt, äußerte sich Peter Kreilinger aus dem Initiatorenkreis des  Volksbegehrens. „Die 3. Startbahn am BER verstärkt die Belastung der Region durch Fluglärm und Abgase. Deshalb wollen wir mit dem Volksbegehren die Zahl der Flugbewegungen auf 360.000 im Jahr begrenzen und den Bau einer 3. Startbahn verhindern.“ 
 
Zweite Phase soll mobilisieren
 
In der aktuell laufenden Aufklärungsphase informiert die Kampagne hauptsächlich und baut Strukturen auf, die auch nach dem Volksbegehren weiter funktionieren können. „Als Bürgerbewegung setzen wir auf eine starke lokale Verankerung. Die Aufforderung zur Abstimmung muss von Nachbarn zu Nachbarn getragen werden“, beschreibt Kampagnenkoordinator Carsten Dannel die Grassroots-Strategie. „Während unsere flankierenden Materialien bislang vor allem inhaltlich ausgerichtet waren, wechseln wir ab November zur Mobilisierung.“
 
Die zweite Plakatwelle, aber auch ein Anschreiben an die mehr als 250.000 Haushalte in der am stärksten von Fluglärm betroffenen Region, zielen dann auf die Aktivierung der Bürger. In den Gemeinden direkt um den Flughafen unterstützt vermutlich jeder Zweite die Begrenzung des Flugverkehrs. Neben der persönlichen Betroffenheit bringen die Initiatoren umwelt- und verkehrspolitische Argumente gegen den Flughafenausbau an.
 
Am Freitag stellte der Landeswahlleiter den Zwischenstand des parallel laufenden Volksbegehrens gegen Massentierhaltung vor. Für das später gestartete Volksbegehren gegen die 3. Startbahn am BER wird der Halbzeitstand erst in über einem Monat bekannt gegeben.
 
 
Basisinformationen zum Volksbegehren  gegen die 3. Startbahn am BER
 
Umweltinitiativen und betroffene Anwohner wollen mit einem Volksbegehren die Zahl der Flugbewegungen am BER auf 360.000 pro Jahr gesetzlich begrenzen und eine 3. Startbahn verhindern. Von der Erweiterung des Flughafens befürchten die Kritiker eine Verdoppelung der bislang geplanten Flugbewegungen und damit noch mehr Fluglärm und eine höhere Umweltbelastung. 
 
Vom 19. August 2015 bis 18. Februar 2016 können alle Brandenburger ab 16 Jahren in ihren zuständigen Bürgerämtern für das Volksbegehren unterschreiben oder ihre Briefwahlunterlagen anfordern. Die Anforderung der Briefwahlunterlagen ist auch online unter www.stimme-gegen-fluglärm.de möglich. Den Bürgern soll die Unterstützung des Volksbegehrens mit dem Online-Antrag so weit wie es rechtlich möglich ist, erleichtert werden.
 
Keine Entlastung durch 3. Startbahn
 
Die Initiatoren des Volksbegehrens machen klar, dass die 3. Startbahn keinerlei Entlastung für die Anwohner des künftigen Großflughafens bringen wird. „Mehr Gemeinden werden dann überflogen und gleichzeitig schafft man die Basis für eine Verdoppelung der Flugbewegungen“, so Carl Ahlgrimm, Bürgermeister von Großbeeren und Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden Flughafen Schönefeld. Im Umfeld anderer Großflughäfen stiegen die Zahlen der Erkrankungen durch Fluglärm. Die Abgase der tieffliegenden Maschinen seien für Menschen und Umwelt gleichermaßen schädlich. Die Auswirkungen, die der wachsende Flugverkehr auf das Klima hat, seien ebenfalls bekannt. 
 
Begrenzung des Flughafens oder Ausstieg aus den gemeinsamen Verträgen
 
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens schreibt im gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und im Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg die Begrenzung des BER auf höchstens zwei Start- und Landebahnen fest. Maximal 360.000 Flugbewegungen im Jahr wären danach zugelassen, was der aktuellen Höchstkapazität des BER entspricht.
 
Sollte Berlin diesen Änderungen widersprechen, müsste Brandenburg aus den gemeinsamen Verträgen aussteigen. Neue Vereinbarungen dürften dann nur unter Ausschluss aller BER-Themen neu verhandelt werden. Das Volksbegehren will damit ein bekanntes Problem umgehen: Unter Verweis auf den gemeinsamen Vertrag mit Berlin wurde der Gesetzentwurf im Landtag beim letzten Mal abgelehnt. 
 

Ansprechpartner für die Presse:
Alexander Fröhlich
Mobil: 0176-10034887
 

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