Reduzierung von Start- und Landerechte an nationalen Flughäfen
von Albert Ebhart
Ein von der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) beauftragtes Rechtsgutachten bestätigt dem Bundesgesetzgeber, dass es völker-, europa- und verfassungsrechtlich zulässig ist, die Start- und Landerechte an nationalen Flughäfen zu reduzieren. Das Gutachten schlägt eine prozentuale Reduktion der Flughafenslots um 3% pro Jahr gemessen an den im Jahr 2018 vergebenen Slots bis zum Jahr 2030 vor.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gutachten selbst: https://minus20bis2030.info/argumente/
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