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Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie der DFS zur Einführung des Point Merge

von Albert Ebhart

Autor: Herr Dr. Hackenberg

Stellungnahme zur Machbarkeitsstudie der DFS zur Einführung des Point Merge Systems in Frankfurt

Die von der DFS in der 241. Sitzung der Fluglärmkommission am 21.06.2017 vorgelegte Machbarkeitsstudie zur Einführung des Point Merge Systems in Frankfurt hinterlässt den Eindruck, dass nicht nach einer Lösung für das Fluglärmproblem gesucht wurde, sondern Argumente zusammengetragen wurden, warum Point Merge in Frankfurt nicht möglich ist. In dieses Bild fügt sich auch nahtlos ein, dass das im Inhaltsverzeichnis aufgeführte Kapitel „4. Vorschlag für ein weiteres Vorgehen“ im Text fehlt.

Einmalig ist vermutlich das Vorgehen der DFS. Sechs Jahre lang wird untersucht, ob es möglich ist, dem bestehenden Baseline-Verfahren - neuerdings Transition-System genannt - das Point Merge System vorzuschalten. Solange das Baseline-System erhalten bleibt, dem Point Merge nur vorgeschaltet wird, wird das für die DFS offensichtlich nebensächliche Problem vermeidbarer Fluglärm nicht gelöst. Es bleibt die Frage, warum diese Untersuchung überhaupt gemacht wurde.

In Paris-Charles-de-Gaulle (Paris CDG) wurde das Baseline-Verfahren durch Point Merge abgelöst. Offenbar ist die französische Flugsicherung, im Gegensatz zur DFS, fähig, die Anflugreihung durch Abrufe aus den Kreisbögen zu organisieren, ohne dass durch Mehrarbeit die Sicherheit gefährdet wird. Dieser Flughafen ist mit 507.000 Flugbewegungen im Jahr und mit 4 Pisten in der Größe mit Frankfurt vergleichbar.

Auf dem Video https://www.youtube.com/watch?v=3W-LECKDhtw  kann man das gut beobachten und dort sind auch die, bei der DFS-Präsentation fehlenden, Flughöhen der Kreisbögen in über 20.000 Fuß und der Sammelpunkte in 12.000 Fuß angegeben. Eine ausführliche Beschreibung der Vorteile von Point Merge befindet sich unter dem Link http://www.sesarju.eu/newsroom/all-news/paris-sees-benefitsnew-high-altitude-approach-procedure-point-merge Laut Eurocontrol wurde Point Merge in Paris 2013 eingeführt, http://www.eurocontrol.int/services/point-mergeconcept. offenbar ohne Kapazitätseinschränkungen.

Zu der hohen Komplexität des Luftraums über Frankfurt sei folgender Vergleich gezogen:

Im Raum London befinden sich im Umkreis von 80 km 6 Flughäfen mit 1,1 Mio., Flugbewegungen/Jahr. Dort wird seit 2006 kontinuierlicher Sinkflug geflogen und seit 2016 Point Merge für London City.

Der „komplexe“ Luftraum Frankfurt ist im Gegensatz zu London geradezu leer. Im Raum Frankfurt befinden sich im Umkreis von 90 km 2 Flughäfen mit 490.000 Flugbewegungen/Jahr.

 Auch das Argument, das militärische Übungsgebiet TRA Lauter im Südwesten des Flughafens (Entfernung ca. 50 km) stehe dem Point Merge im Wege, ist nicht stichhaltig. Südwestlich von Paris CDG liegt in 17 km Entfernung die Stadt Paris, für die ein absolutes Überflugverbot herrscht. Damit muß Paris CDG zurechtkommen.

Wie das „Expertengremium Aktiver Schallschutz“ (ExpASS) die Plausibilität der Anzahl der durch Point Merge Betroffenen beurteilen kann, ohne Kenntnis der Überflughöhen, erschließt sich nicht. Es überrascht nicht, dass die Anzahl der „Betroffenen“ steigt, wenn Point Merge und das Baseline-Verfahren kombiniert werden. In der Anzahl für Point Merge ist die Anzahl der durch die Transition betroffenen enthalten.

Folgende Zahlen werden von der DFS genannt:

Für die untersuchte Kombination der Verfahren                      2.616.800 Betroffene

Für die Transition alleine                                                       2.019.700 Betroffene

Daraus ergeben sich für Point Merge alleine                            597.100 Betroffene

Point Merge alleine wäre ein echter Fortschritt!

Mit welcher Begründung Herr Jühe als Vertreter der Betroffenen die Ausführungen der DFS nachvollziehbar findet, bleibt er schuldig. Die Betroffenen werden für diese Haltung kein Verständnis haben.

Zieht man die in den Dokumenten der Allianz für Lärmschutz angegebenen Flughöhen heran, die Herr Jühe kennen sollte, werden die Orte unter dem Kreisbogen in 13.000 Fuß (ca. 4.000 m) überflogen und der Sammelpunkt liegt in einer Höhe von 6.000 Fuß (1.800 m). Beides für den Lärmschutz vertretbare Höhen, zumal im Sinkflug mit Triebwerken im Leerlauf zum Sammelpunkt und danach geflogen wird.

Laut Britischer Flugsicherung (NATS) hat Point Merge folgende Vorteile:

· Es ermöglicht die Staffelung im Anflug in größerer Höhe, wodurch die Komplexität reduziert wird und die Fluglotsen mehr Flugzeuge abfertigen können.

· Das in niedriger Höhe überflogene Gebiet wird kleiner.

· Es ermöglicht mehr kontinuierlichen Sinkflug und Steigflug.

· Der Treibstoffverbrauch und damit die Emissionen (CO2, NOx, Feinstaub, Ultrafeinstaub), werden reduziert. http://nats.aero/blog/point-mergeinfographic/

Nicht begründet wird, warum die Neuordnung der Abflugstrecken ein Hinderungsgrund für die Einführung von Point Merge ist.

Ebenfalls unbeantwortet bleibt die Frage, was getan werden müsste, um die Höhenbegrenzung am Flughafen Frankfurt anzuheben, wenn diese tatsächlich ein Hinderungsgrund für Point Merge wäre.

Es ist wirklich an der Zeit, dass die DFS vom BMVI endlich Ziele mit Zeitvorgaben gesetzt bekommt, damit sie aufhört veraltete Verfahren zu verwalten und beginnt moderne und leise Anflugverfahren zu gestalteten.


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