„Tag gegen Lärm“
von Albert Ebhart
Autor: Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Tag gegen Lärm am 26.4.2017
Bundesvereinigung gegen Fluglärm fordert deutlich verbesserten gesetzlichen Schutz vor Fluglärm Anlässlich des internationalen Tages gegen Lärm am 26. April 2017 erklärt Helmut Breidenbach, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF):
„Die letzten Jahre waren verlorene Jahre für den Fluglärmschutz. Selbst die geringfügigen von SPD, CDU und CSU im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen für die Fluglärmbetroffenen wurden nicht umgesetzt. Es wurden weder die versprochene Stärkung des Umweltschutzes und die bessere Einbindung der Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten verwirklicht noch eine Stärkung der Rechte der Fluglärmkommissionen eingeführt.“
Am heutigen Tag hat die Bundesvereinigung gegen Fluglärm einen umfangreichen Forderungskatalog für einen besseren gesetzlichen Schutz vor Fluglärm vorgelegt. Das Luftverkehrsgesetz und das Fluglärmschutzgesetz müssen grundlegend reformiert werden. Das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip muss endlich auch im Luftverkehrsrecht zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt und die Gesundheit des Menschen eingeführt werden.
Die rechtliche Privilegierung des Fluglärms gegenüber Straßen- und Schienenlärm muss beendet werden. Wie beim Straßen- und Schienenlärm müssen auch beim Fluglärm echte Immissionsschutzgrenzwerte eingeführt werden, die den Flughafenbetreiber zwingen, aktiven Lärmschutz mit Hilfe von Nachtflugbeschränkungen oder Lärmkontingenten zu betreiben.
Die Werte des Fluglärmschutzgesetzes zur Festsetzung des Lärmschutzbereiches müssen entsprechend der Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung deutlich abgesenkt werden. Außerdem ist die Schlechterstellung von Bestandsflughäfen gegenüber baulich wesentlich erweiterten Flughäfen zu beenden.
Bei der Flugroutenfestlegung muss gesetzlich festgelegt werden, dass Lärmschutz an zweiter Stelle nach der Sicherheit des Flugbetriebs zu berücksichtigen ist. Außerdem müssen die Beteiligungs- und Klagerechte für die betroffene Öffentlichkeit bei der Festlegung von Flugrouten ausgedehnt werden.
Ein hochentwickeltes Industrieland wie Deutschland kann es sich nicht erlauben, die durch Fluglärm verursachten Gesundheitsgefahren und deren Kosten weiter zu ignorieren zugunsten eines nicht gerechtfertigten grenzenlosen Wachstums des Luftverkehrs.“
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