Sie befinden sich hier:

Ultrafeinstaubbelastung am Flughafen Frankfurt

von Albert Ebhart

Autoren: Thomas Scheffler (Bündnissprecher), Wolfgang Schwämmlein (Sprecher der Arbeitsgruppe Ultrafeinstaub)

Endlich wird die Ultrafeinstaubbelastung am Flughafen Frankfurt untersucht.

Belastungen dürfen nicht mit Durchschnittsbetrachtungen kleingerechnet werden!

Maßgeblich initiiert durch die Arbeitsgruppe Ultrafeinstaub im BBI Bündnis der Bürgerinitiativen startet jetzt endlich ein Projekt zur Ermittlung der Ultrafeinstaubbelastung aus dem Flugbetrieb im Umfeld des Frankfurter Flughafens.

Die Optimierung der Flugzeugtriebwerke hat dazu geführt, dass die früher im Abgasstrom deutlich erkennbaren Rußpartikel immer kleiner und damit unsichtbar wurden. Gleichzeitig ist deren Anzahl außerordentlich angestiegen. Bedingt durch die extrem winzige Größe sind die Partikel viel gefährlicher, da sie deutlich tiefer in den Organismus eindringen können. Wissenschaftler des Helmholtz-Institutes haben nachgewiesen, dass bereits nach wenigen Minuten eine erhöhte Partikelkonzentration die Herztätigkeit beeinflusst. Eine niederländische Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Erhöhung um 10.000 Partikel pro Kubikzentimeter eine um 3-6 % erhöhte Sterblichkeitsrate bewirkt.

Es ist höchste Zeit, dass die Belastung im Umfeld des Großflughafens Frankfurt untersucht wird. Schließlich wird durch die tägliche Verbrennung von mehr als 1 Million Liter Kerosin eine gewaltige Abgaswolke erzeugt. Diese Umweltbelastung bleibt nicht ohne negativen Einfluss auf die Lebensqualität der Menschen. „Im Gegensatz zum Abgasproblem im Automobilbereich hoffen wir, dass die Umweltbehörden hier eine genügend große Distanz zur Luftverkehrslobby haben und das notwendige Standvermögen besitzen, um ihrer Vorsorgeverpflichtung für die Bürger nachzukommen.“ so Wolfgang Schwämmlein, Sprecher der Arbeitsgruppe Ultrafeinstaub im Bündnis der Bürgerinitiativen. „Zur Führung eines epidemiologischen Nachweises müssen die Belastungen transparent und vor allem kontinuierlich aufgezeichnet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Schadstoffbelastungen dürfen nicht wie bei der Lärmbelastung in Stunden-, Tages- oder Jahresmittelwerten versteckt werden! Die Arbeitsgruppe wird das Projekt kritisch-konstruktiv begleiten und erworbenen Sachverstand einbringen.“

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 8 und 7.