Sie befinden sich hier:

Unveröffentlichter Leserbrief

von Albert Ebhart

Den von der Süddeutschen Zeitung nicht veröffentlichten Leserbrief, den Herr Dr. Hackenberg verfasst hat, möchten wir Ihnen nicht vorenthalten: 

Als Betroffener des Fluglärms, den der Flughafen Frankfurt in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern verbreitet, liest man den Artikel „Lärm von der anderen Seite „ (SZ 19./20.2016) mit Befremden.

Anstatt sich mit den Fluglärmbetroffenen der großen deutschen Flughäfen zu solidarisieren handelt der Landrat von Konstanz nach dem Sankt-Florians-Prinzip und fordert: „Hier müssen andere Maßstäbe gelten als zum Beispiel rund um Frankfurt“. Womit er wohl meint, dass den Bewohnern rund um Frankfurt mehr Fluglärm zugemutet werden darf als den Bewohnern seines Landkreises.

Insbesondere die 80 im Bündnis der Bürgerinitiativen BBI zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen im Umfeld des Flughafens Frankfurt haben reichlich Erfahrung gesammelt in ihrem Protest gegen den Fluglärm, die sich Landrat Hämmerle abholen könnte.

Erstaunlich ist auch, dass es in Hämmerles Region, trotz des Klagens über den Fluglärm, auf deutscher Seite keine einzige Fluglärmmessstation gibt. Der Leidensdruck ist offenbar nicht groß genug, um dafür Geld auszugeben. Für die Politik zählen aber nur messbare Fakten.

Deshalb gibt es im Umfeld des Flughafens Frankfurt 153 von der öffentlichen Hand und sogar privat betriebene Messstationen, deren Fluglärmmessungen der Deutsche Fluglärmdienst e.V. (www.dfld.de) auswertet und archiviert. Insofern könnte man tatsächlich von „anderen Maßstäben“ sprechen. Herr Dobrindt wird sicher auch diesen feinen Unterschied bei der Abwägung berücksichtigen. Und warum sollte er den Badenern nicht den Fluglärm zumuten, den er uns Franken im Norden Bayerns schon lange zumutet. Auch in der Rhein-Main-Region gibt es schützenswerte Naherholungs- und Naturschutzgebiete. Und schließlich muss Herr Dobrindt die dritte Landebahn in München verteidigen. Denn jedes Argument von ihm gegen den Fluglärm an einem anderen Flughafen z. B. Frankfurt könnte auch gegen die dritte Landebahn in München sprechen.

Bedenkt man, dass der Flughafen Zürich 15 km hinter der Grenze liegt, findet der lauteste Teil des Anfluges ohnehin über der Schweiz statt. Auch hier wird ein eklatanter Unterschied zu Frankfurt sichtbar: Hier liegen selbst diese letzten 15 km über der dicht besiedelten Rhein-Main-Region.

Das Ziel aller von Fluglärm Betroffenen sollte doch sein, zusammenzuarbeiten und voneinander zu lernen.

Um die Situation zu verbessern könnte Herr Hämmerle beispielsweise fordern, dass der Flughafen Zürich über Deutschland ausschließlich im kontinuierlichen Sinkflug (CDA/CDO) angeflogen wird, so wie wir das für Frankfurt fordern.

Dies entspricht auch den Empfehlungen, die von den führenden internationalen Verbänden der Flughäfen (ACI) und Flugsicherungsorganisationen (CANSO) in einem Handlungsleitfaden zur Reduzierung von Fluglärm gegeben werden ("Managing the Impacts of Aviation Noise", veröffentlicht im September 2015), und auf erprobten Maßnahmen an einzelnen Flughäfen basieren. Das am Flughafen Heathrow angewandte Anflugverfahren wird als Beispiel genannt.

Auch sollte das von der Schweiz vorgetragene Argument Sicherheit hinterfragt werden. Die gegenwärtige Luftraumorganisation besteht sicher schon Jahre.

Es stellen sich daher folgende Fragen:

  • Hat Skyguide die Gefahrensituation wider besseres Wissen jahrelang unbearbeitet gelassen?
  • Oder hat Skyguide die Gefahrensituation erst nach mehreren Jahren erkannt?
  • Oder wird mit dem Argument Sicherheit ein anderes Ziel verfolgt?

Zum Schluss noch ein Hinweis. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm ist ein Bundesgesetz. Nach § 2 werden Schutzzonen eingerichtet. Nach Lage der Dinge erfüllt Hämmerles Region nicht die Bedingungen für eine Schutzzone. Aber es gibt genug Argumente auch gegen den Fluglärm außerhalb der Schutzzonen. Landes- oder regionenspezifische Regelungen wird es sicher nicht geben. Fluglärmbetroffenen können nur gemeinsam erfolgreich sein.

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 9 und 7.