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Zusätzliche Gefahr einer erhöhten Fluglärmbelastung

von Albert Ebhart

Am Frankfurter Flughafen soll es laut Herrn Al-Wazir keinen Sonder-Rabatt für neue Fluggesellschaften geben.
 
Die geänderte Entgeltregelung für den Frankfurter Flughafen besteht aus folgenden drei Teilen:
 

1) Das Starten und Landen mit lauten Flugzeugen soll ab dem kommenden Jahr deutlich teurer werden.  Hierbei steht in Vordergrund, „dass die Fluggesellschaften den Frankfurter Flughafen mit ihren leisesten Maschinen anfliegen. Die jetzt von uns genehmigte Erhöhung der lärmabhängigen Entgelte geht genau in diese Richtung. Für Fluggesellschaften rechnet es sich damit noch stärker als bislang, ihre Flotten zu modernisieren und das neueste Fluggerät in Frankfurt zu stationieren“, so Herr Al-Wazir. Die Gebühren sollen um durchschnittlich 15% erhöht werden.

2) Es werden erstmals finanzielle Anreize für den Einsatz von Flugzeugen gesetzt, die mit dem satellitengestützten Präzisionsanflugverfahren „Ground Based Argumentation System“ (GBAS) ausgestattet sind und dieses aktiviert haben. Diese Technik ermöglicht es Flugzeuge besser um dicht besiedelte Gebiete zu leiten, birgt jedoch für unsere ländliche Region auch die Gefahr eines erhöhten Fluglärms!

3) Es werden Anreize für Fluggesellschaften geschaffen, in Frankfurt mehr Passagiere zu befördern.  Auch dies birgt noch einmal zusätzlich die Gefahr eines erhöhten Flugverkehrsaufkommens in unserer Region und führt somit zu einer noch höheren Fluglärmbelastung.

Den vollständigen Bericht können Sie unter folgenden Link nachlesen:
 
https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/geaenderter-entgeltantrag-fuer-den-frankfurter-flughafen-genehmigt

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