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Pressemitteilung: Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt Frankfurter Fluglärmkommission fordert Konsequenzen aus dem neuen Gutachten zur Lärmwirkungsforschung

Autor: Anja Wollert, LL.M. Geschäftsführerin der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt

„Der Bundesgesetzgeber muss die gesetzlichen Grundlagen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Fluglärm dringend verbessern! Die Erkenntnisgrundlage ist eindeutig – jetzt ist die Politik in der Pflicht!“, fasste der Vorsitzende der Fluglärmkommission Frankfurt, der Offenbacher Stadtrat Paul-Gerhard Weiß, die Hauptforderung der Fluglärmkommission Frankfurt zusammen, nachdem den Mitgliedern das neue Gutachten zur Lärmwirkungsforschung vorgestellt wurde, das bereits Gegenstand der Beratung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) am 16.11.2023 war.

Die Gutachter haben auf der Grundlage einer systematischen Literaturanalyse zum aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung ein zweistufiges Schutzkonzept für die Bevölkerung entwickelt, um diese vor drohenden Gesundheitsrisiken aufgrund von Fluglärm hinreichend zu schützen. Im Ergebnis stellen sie fest, dass es keine Schlechterstellung des Schutzniveaus von Bestandsflughäfen, Bestandsgebäuden und Gebäuden, die zu einem früheren Zeitpunkt mit passivem Schallschutz ausgestattet wurden, geben darf. Bei gleicher Belastung entstehen auch gleiche gesundheitliche Auswirkungen. Maßgeblich müssen die Schutzwerte für Erweiterungsflughäfen sein, die nach den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung jedoch zu gering angesetzt sind.

Gerade noch akzeptierbare Werte liegen am Tag um 4 dB und in der Nacht um 6 dB unter den derzeit geltenden Dezibelwerten. Auf der Sitzung angekündigt wurde weiter, dass Fraport das Beschwerdetelefon am 1.2.2024 wieder einführt, nachdem es in der Coronakrise im Rahmen von Sparmaßnahmen abgeschafft wurde. Die Mitglieder der Fluglärmkommission hatten sich für eine Wiedereinführung des bereits seit dem Jahr 1968 betriebenen Beschwerdetelefons ausgesprochen, da es sich über die Jahrzehnte etabliert und bewährt und es immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung zur Abschaffung des Beschwerdetelefons gegeben hatte. Insbesondere die Möglichkeit eines persönlichen Kontaktes und Gesprächsangebots bei Beschwerden stellt nach Auffassung der Kommission einen erheblichen Mehrwert für die von Fluglärm Betroffenen dar.

Die Abschaffung des Fraport-Beschwerdetelefons hatte daher nachvollziehbar zu Verärgerung der Betroffenen geführt, die dann teilweise von den Kommunen im Umfeld des Flughafens aufgefangen werden musste.

Die Beschränkung auf ein Online-Beschwerdeformular schloss zudem relevante Teile insbesondere der älteren Bevölkerung vom Zugang zu Fluglärmbeschwerden aus.

Nach 15 Monaten will Fraport Bilanz ziehen, ob das Telefon wie in der Vergangenheit angenommen wurde oder digitale Beschwerdeformate ausreichend sind.

Die Kommission dankte Fraport für die Wiedereinführung. Weitere Sitzungsthemen waren u. a. die Fluglärmentwicklung 2019-2022, der Sachstand zum Probebetrieb des Segmented Approach, Fluglärm-Messstationen am Standort Frankfurt und die Statistik der Ordnungswidrigkeitenverfahren. Detaillierte Informationen zu allen Beratungsthemen entnehmen Sie bitte den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk@frankfurt.de.

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